Ein Rechtsanwalt hat im Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit keinen Anspruch auf Vorschuß …
Sozialrecht
Leitsatz
Ein Rechtsanwalt hat im Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit keinen Anspruch auf Vorschuß seiner Gebühren, wenn seinem Mandanten Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist und seine Tätigkeit durch eine Rahmengebühr abgegolten wird.