LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Ein Rechtsanwalt hat im Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit keinen Anspruch auf Vorschuß …

Sozialrecht

Leitsatz

Ein Rechtsanwalt hat im Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit keinen Anspruch auf Vorschuß seiner Gebühren, wenn seinem Mandanten Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist und seine Tätigkeit durch eine Rahmengebühr abgegolten wird.