AG Köln · Nordrhein-Westfalen Urteil

Landfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung KI-Titel

Landfriedensbruch · versuchte Körperverletzung · Geldstrafe · Tateinheit · Strafprozessrecht

Strafrecht

Tenor

Der Angeklagte ist des Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung schuldig.

Er wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 125 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1, 52 StGB

Gründe

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

3

Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.