LG Hamburg 10. Zivilkammer Urteil

Schadensersatzanspruch wegen vertragswidriger Leistung KI-Titel

Schadensersatz · Vertragsverletzung · Zinsen · Rechtsanwaltskosten · Vorläufige Vollstreckbarkeit

Zivilrecht

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 7.140,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.4.2020 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 29.4.2020 zu zahlen.

3. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.