Verzeichnis› Gerichte› EuG› 1990› Dezember 1990› T-6/90 EuG Dritte Kammer Urteil 06.12.1990 T-6/90 zitiert von 8 EuG – T-6/90 Europarecht Tenor 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.