LG Mönchengladbach · Nordrhein-Westfalen 6. Zivilkammer Anerkenntnisurteil zitiert von 1

Zustimmung zur Auszahlung aus Hinterlegungsbetrag KI-Titel

Hinterlegung · Zustimmungserklärung · Auszahlung · Verurteilung · Streitwert

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach zu Aktenzeichen 7 HL 120/18 die Zustimmungserklärung abzugeben, dass aus dem zu diesem Aktenzeichen hinterlegten Betrag von 11.693,06 € ein Teilbetrag von 3.251,00 € an die Klägerin zu 1) ausgezahlt wird.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, gegenüber der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach zu Aktenzeichen 7 HL 120/18 die Zustimmungserklärung abzugeben, dass aus dem zu diesem Aktenzeichen hinterlegten Betrag von 11.693,06 € ein Teilbetrag von 3.251,00 € an den Kläger zu 2) ausgezahlt wird.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 6.502,00 EUR festgesetzt.