§ 81 NHG (HSchulG ND) ist verfassungsgemäß.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. § 81 NHG (HSchulG ND) ist verfassungsgemäß.
2. Die Erhebung eines Studienentgeltes auf Grund einer Entgeltordnung der Hochschule nach § 81 NHG (HSchulG ND) für ein "Seniorenstudium" ist rechtmäßig.