OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 7

§ 81 NHG (HSchulG ND) ist verfassungsgemäß.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. § 81 NHG (HSchulG ND) ist verfassungsgemäß.

2. Die Erhebung eines Studienentgeltes auf Grund einer Entgeltordnung der Hochschule nach § 81 NHG (HSchulG ND) für ein "Seniorenstudium" ist rechtmäßig.