OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Binnenfischerei kann der Landwirtschaft zugeordnet werden.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Binnenfischerei kann der Landwirtschaft zugeordnet werden. Jedoch ist eine Genehmigung zur Herstellung von Teichanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Fischzucht- und Abwachsteiche sind gleich zu behandeln.