Die Binnenfischerei kann der Landwirtschaft zugeordnet werden.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Binnenfischerei kann der Landwirtschaft zugeordnet werden. Jedoch ist eine Genehmigung zur Herstellung von Teichanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Fischzucht- und Abwachsteiche sind gleich zu behandeln.