StGH Baden-Württemberg Beschluss

Vergütungshöhe für anwaltliche Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren KI-Titel

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz · Verfassungsbeschwerde · Vergütungsfestsetzung · § 37 RVG · § 14 RVG

Verfassungsrecht

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird nach § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf 10.000 € festgesetzt.

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