VGH Hessen 6. Senat Urteil LS

Einzelfall zu der Frage, ob bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine Erschließungsanlage vorhanden war.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Einzelfall zu der Frage, ob bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine Erschließungsanlage vorhanden war.

2. Der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag stehen weder entgegen, daß das bereits bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes bebaute Grundstück nicht weiter bebaubar ist, noch, daß der Erschließungsbeitrag für eine zweite Straße verlangt wird, zu der ein Zugang zwar nicht vorhanden ist, jedoch geschaffen werden kann (Anschluß an Urteil des BVerwG vom 06.05.1966, DVBl. S. 693).