Wer als Empfänger eines Schenkungsversprechens nur obligatorisch Berechtigter ist, kann aus dem …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Wer als Empfänger eines Schenkungsversprechens nur obligatorisch Berechtigter ist, kann aus dem Bauplanungsrecht auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zur Ausdehnung des Eigentumsschutzes auf das Besitzrecht des Mieters keine öffentlich-rechtlichen Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung für ein Nachbargrundstück herleiten.