VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Die Staatsangehörigkeit eines ehelichen Kindes richtet sich grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Staatsangehörigkeit eines ehelichen Kindes richtet sich grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des Vaters bei seiner Geburt.