LG Bonn – 13 O 223/07
Zivilrecht
Tenor
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger 2.189,11 Euro zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Gründe
1
Ohne Urteilsgründe