OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Der Versicherer, dem der Abschluß eines weiteren Versicherungsvertrags entgegen § 9 Abs. 1 S.1 AFB nicht …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Der Versicherer, dem der Abschluß eines weiteren Versicherungsvertrags entgegen § 9 Abs. 1 S.1 AFB nicht angezeigt ist, kann sich auf die Leistungsfreiheit gem. § 9 Abs. 1 S. 3 AFB nicht berufen, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis von er Nichtanzeige den Versicherungsvertrag kündigt.

2. Ein Verstoß gegen gesetzliche, polizeiliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften (§ 7 AFB) kann zugleich eine Gefahrerhöhung i. S. des § 6 AFB darstellen.