Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Zulässigkeitsbegründung KI-Titel
Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Verfassungsgerichtsgesetz · Verwerfung
Verfassungsbeschwerde verworfen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden sind und diese nicht ausgeräumt worden sind.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.