OVG Niedersachsen Urteil LS

Für den Einbau einer Elektrospeicherheizung bedarf es einer Genehmigung.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Für den Einbau einer Elektrospeicherheizung bedarf es einer Genehmigung. Der Einbau zählt nicht zu den den Bestandsschutz genießenden baulichen Veränderungen.