OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS zitiert von 1

Zum Anspruch (im Jahre 1989) eines im Jahre 1938 nichtehelich geborenen Klägers nach dem Tod des Vaters im …

Zivilrecht

Leitsatz

Zum Anspruch (im Jahre 1989) eines im Jahre 1938 nichtehelich geborenen Klägers nach dem Tod des Vaters im Jahre 1966 auf Auskunft über die tatsächliche Vaterschaft gegen seine Mutter, wenn er durch Heirat kraft Legitimation eheliches Kind seiner Mutter und ihres Ehemannes geworden ist und ihm die ursprüngliche Nichtehelichkeit seit nahezu 40 Jahren bekannt war.