Die Widerspruchsgebühr entfällt nach § 12 Abs 1 S 2 NVwKostG (VwKostG ND ) nicht, wenn dem Anliegen des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Widerspruchsgebühr entfällt nach § 12 Abs 1 S 2 NVwKostG (VwKostG ND ) nicht, wenn dem Anliegen des Klägers durch einen gerichtlichen Vergleich Rechnung getragen wird.