Die Bindung einer gerichtlichen Entscheidung im Aussetzungsverfahren erfaßt auch die durch eine Befreiung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Bindung einer gerichtlichen Entscheidung im Aussetzungsverfahren erfaßt auch die durch eine Befreiung ergänzte Baugenehmigung für ein unverändertes Vorhaben.