Auch in einer kleinen Gemeinde genügte 1967 für den ersten und einzigen Bebauungsplan die Bezeichnung "Nr 1" …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Auch in einer kleinen Gemeinde genügte 1967 für den ersten und einzigen Bebauungsplan die Bezeichnung "Nr 1" in der Schlußbekanntmachung nach § 12 BBauG nicht zur Kennzeichnung des Bebauungsplans.
Die rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans mehr als 30 Jahre nach der fehlgeschlagenen Bekanntmachung bedarf eines Ratsbeschlusses.