Berichtigung von Abfindungsbeträgen wegen Rechenfehler KI-Titel
Rechenfehler · Abfindung · Arbeitsverhältnis · Berichtigung · Lohnfortzahlung
Arbeitsrecht
Tenor
Der Tenor des Urteils vom 22.03.2024 wird wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers wie folgt berichtigt:
Statt Euro 55.534,82 und Euro 20.983,82 heißt es richtigerweise Euro 53.274,34 und Euro 21.286,66.
Gründe
1
Die Berichtigungsbeträge ergeben sich für einem der Klägerin zugesprochenen Zeitraum ab 05.05.2021 bis einschließlich 14.02.2023 bei Zugrundelegung der erstinstanzlichen Anträge (Seite 5 ff des Urteils des Arbeitsgerichts).
München, den 05.06.2024