LAG München · Bayern Berichtigungsbeschluss zitiert von 1

Berichtigung von Abfindungsbeträgen wegen Rechenfehler KI-Titel

Rechenfehler · Abfindung · Arbeitsverhältnis · Berichtigung · Lohnfortzahlung

Arbeitsrecht

Tenor

Der Tenor des Urteils vom 22.03.2024 wird wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers wie folgt berichtigt:

Statt Euro 55.534,82 und Euro 20.983,82 heißt es richtigerweise Euro 53.274,34 und Euro 21.286,66.

Gründe

1

Die Berichtigungsbeträge ergeben sich für einem der Klägerin zugesprochenen Zeitraum ab 05.05.2021 bis einschließlich 14.02.2023 bei Zugrundelegung der erstinstanzlichen Anträge (Seite 5 ff des Urteils des Arbeitsgerichts).

München, den 05.06.2024