OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Zu den Voraussetzungen einer nachträglichen Ergänzung der Tagesordnung einer Ratssitzung in Eilfällen.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen einer nachträglichen Ergänzung der Tagesordnung einer Ratssitzung in Eilfällen.

Hat die Gemeinde die 2-Monatsfrist zur Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs 2 S 2 BauGB versäumt, ist sie gleichwohl nicht gehindert, eine Veränderungssperre zu erlassen.

Zur Erforderlichkeit einer Bauleitplanung.

Im Normenkontrollverfahren gegen eine Veränderungssperre wird der künftige Bebauungsplan nur daraufhin überprüft, ob die sich abzeichnende Planung schlechterdings unwirksam ist.