Die Erforderlichkeit einer Angelhütte für einen Angelsportverein ist zu verneinen, sofern es bei der Ausübung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Erforderlichkeit einer Angelhütte für einen Angelsportverein ist zu verneinen, sofern es bei der Ausübung des Sports lediglich um Vergnügen geht. Denn anders als der Jäger ist für den Angler grundsätzlich eine Unterstellmöglichkeit nicht erforderlich. Er ist in der Lage, mit seinem Fahrzeug an das Gewässer heran zu fahren.