Ob - nicht vorverfolgte - Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, die gegenüber Familien ihrer …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ob - nicht vorverfolgte - Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, die gegenüber Familien ihrer Nachbarschaft ihren Glauben bekennen, sich im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ihres Glaubens und damit im asylrechtlich geschützten internen Bereich ("forum internum") betätigen, kann nicht generell beantwortet werden, sondern bemißt sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, weshalb diese Frage keine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigt.