Titelmissbrauch durch Verwendung der Bezeichnung "Dr."
Zivilrecht Revision verworfen
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2023 wird als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Überprüfung des angefochtenen Urteils auf das Revisionsvorbringen hin hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO).
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