Zur Wirksamkeit eines Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach § 76 Abs 1 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Wirksamkeit eines Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach § 76 Abs 1 AsylVfG (AsylVfG 1992) reicht die formlose Mitteilung an die Beteiligten - hier: Hinweis in der Ladungsverfügung - aus.
2. Auch der Umstand, daß ein Übertragungsbeschluß nach § 76 Abs 1 AsylVfG (AsylVfG 1992) fehlerhaft ist, kann nicht zur Zulassung der Berufung nach § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG (AsylVfG 1992) i.V.m. § 138 Nr 1 VwGO führen.