OVG Niedersachsen Urteil LS

Steht ein Wohnhaus etwa 200 Meter von dem Hof entfernt, so ist es als Altenteilerhaus nicht privilegiert.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Steht ein Wohnhaus etwa 200 Meter von dem Hof entfernt, so ist es als Altenteilerhaus nicht privilegiert.