Der Staatsgerichtshof ist keine Rechtsmittelinstanz.
Verfassungsrecht
Leitsatz
Der Staatsgerichtshof ist keine Rechtsmittelinstanz. § 45 Abs. 2 StGHG ist kein zusätzlicher Rechtsbehelf für das Verfahren der ordentlichen Gerichte.
Permalink
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021871