StGH Hessen Beschluss LS

Der Staatsgerichtshof ist keine Rechtsmittelinstanz.

Verfassungsrecht

Leitsatz

Der Staatsgerichtshof ist keine Rechtsmittelinstanz. § 45 Abs. 2 StGHG ist kein zusätzlicher Rechtsbehelf für das Verfahren der ordentlichen Gerichte.

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