LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Die EBM-Reform 1996 und auch die angegriffene Regelung, die fallzahlbezogene Abstaffelung bei …

Sozialrecht

Leitsatz

Die EBM-Reform 1996 und auch die angegriffene Regelung, die fallzahlbezogene Abstaffelung bei kurativ-ambulanten Röntgenuntersuchungen, dienen letztlich vor dem Hintergrund enger werdender finanzieller Rahmenbedingungen der Sicherung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Hierbei handelt es sich um ein vernünftiges Gemeinwohlinteresse, das grundsätzlich eine Reglementierung der Berufsausübungsfreiheit erlaubt.