Kostenauferlegung bei Rücknahme der Berufung KI-Titel
Berufungsrücknahme · Kostenauferlegung · BRAO
Berufsrecht
Tenor
Dem angeschuldigten Rechtsanwalt werden die durch das Berufungs- verfahren entstandenen Kosten auferlegt, nachdem er seine Berufung
vom 01.06.2023 gegen das am 07.03.2023 verkündete Urteil der
1. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf zurückgenommen hat,
§ 197 Abs. 2 BRAO.