Anwaltsgerichtshof NRW 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes Beschluss

Kostenauferlegung bei Rücknahme der Berufung KI-Titel

Berufungsrücknahme · Kostenauferlegung · BRAO

Berufsrecht

Tenor

Dem angeschuldigten Rechtsanwalt werden die durch das Berufungs- verfahren entstandenen Kosten auferlegt, nachdem er seine Berufung

vom 01.06.2023 gegen das am 07.03.2023 verkündete Urteil der

1. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf zurückgenommen hat,

§ 197 Abs. 2 BRAO.