EuG Vierte Kammer Beschluss zitiert von 2

Gemeinsamer Zolltarif – Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur

Tokai Europe GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Gemeinsamer Zolltarif – Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur – Nicht individuell betroffene Person – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 64, S. 21)