Die Höhe der Blutalkoholkonzentration (hier: 1, 84 o/oo) reicht allein für einen Rückschluß auf Vorsatz …
Strafrecht
Leitsatz
Die Höhe der Blutalkoholkonzentration (hier: 1, 84 o/oo) reicht allein für einen Rückschluß auf Vorsatz hinsichtlich einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit nicht aus.