LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Die Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder von Ersatzkassen darf auch das Einkommen des …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Die Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder von Ersatzkassen darf auch das Einkommen des nichtversicherten Ehegatten berücksichtigen (Anschluß an BSG vom 21.6.1990 - 12 RK 11/89 = SozR 3-5428 § 4 Nr 1).

2. Ein Versicherter, dessen Beitrag von der Höhe des Einkommens des Ehegatten abhängt und der allein Auskunft über dessen Höhe geben kann, hat den Nachteil zu tragen, wenn er den geforderten Nachweis nicht führen kann oder will. Eine Krankenkasse darf einen Versicherten, dessen Beitrag von der Höhe des Einkommens des Ehegatten abhängt, bei fehlendem Nachweis dieses Einkommens daher in die höchste Beitragsklasse einstufen (Anschluß BSG vom 21.6.1990 - 12 RK 11/89 aaO).