Formunwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments wegen fehlender Handschriftlichkeit KI-Titel
Testament · Formvorschrift · Handschriftlichkeit · § 2267 BGB · Erbschein
Erb- und Versicherungsrecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
Der Erbscheinsantrag vom 09.03.2020 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Gründe
2
Das Testament vom 15.12.2009, auf das der Antragsteller seinen Erbscheinsantrag stützt, ist formunwirksam. Es fehlt an der Handschriftlichkeit des Testaments. Eine Berufung auf die Formerleichterung des § 2267 BGB ist ausgeschlossen. Voraussetzung hierfür wäre, dass beide Ehegatten letztwillig verfügt haben. Die mitverfassende Ehefrau hat jedoch für ihre Person keinerlei letztwillige Verfügung getroffen.