OVG Niedersachsen Urteil LS

Sind der ursprüngliche Verwaltungsakt und der Widerspruchsbescheid von derselben Behörde erlassen, ist die …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Sind der ursprüngliche Verwaltungsakt und der Widerspruchsbescheid von derselben Behörde erlassen, ist die Rechtsmittelbelehrung nicht unrichtig, wenn sie besagt, daß gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden könne.

2. Wird eine im Ausland lebende Person im Widerspruchsverfahren von einem deutschen Rechtsanwalt vertreten, kann der Widerspruchsbescheid dem Rechtsanwalt in Deutschland nach § 8 Abs 1 VwZG zugestellt werden; eine Zustellung an seinen im Ausland lebenden Mandanten nach § 14 VwZG ist nicht erforderlich.