Die Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen im Verhältnis zur Größe des Baugrundstücks (hier: je …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen im Verhältnis zur Größe des Baugrundstücks (hier: je angefangene 100 qm Grundstücksfläche max eine Wohnung zulässig) findet in § 9 Abs 1 Nr 6 BauGB keine Grundlage.