AG Köln · Nordrhein-Westfalen Abt. 210 Anerkenntnisurteil

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1. die im 2. OG rechts des Hauses der Klägerin X-Straße in 0000 B., gelegene Wohnung, bestehend aus zwei Zimmern, Kochnische, Bad/WC, Diele, Balkon, nebst Kellerraum, vollständig zu räumen und an die Klägerin herauszugeben;

2. an die Klägerin 3.485,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz seit dem 05.04.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Gründe

1

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

2

Streitwert: 7.877,72 EUR