OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Der Bruder des VN ist dessen Repräsentant, wenn ihm als Eigentümer und Halter des versicherten Fahrzeugs in …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Der Bruder des VN ist dessen Repräsentant, wenn ihm als Eigentümer und Halter des versicherten Fahrzeugs in vollem Umfang die Betreuung der versicherten Sache oblag.

2. Es besteht die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der Entwendung, wenn wahrheitswidrig behauptet wird, es seien nicht alle Schlüssel beim Fahrzeugkauf übergeben worden, und wenn der Repräsentant des VN bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten verurteilt wurde.