OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Befinden sich Teile oder Nebenstellen der Behörde oder Dienststelle in einer anderen Gemeinde, so ist als …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Befinden sich Teile oder Nebenstellen der Behörde oder Dienststelle in einer anderen Gemeinde, so ist als Dienstort iSd Reisekostenrechts der Ort anzusehen, in dem die Bediensteten - längere Zeit hindurch - ständig oder überwiegend Dienst leisten müssen.