Die verletzte Person erhält 800 DM Schmerzensgeld für 2 Schläge auf den Körper, davon ein Faustschlag in das …
Zivilrecht
Leitsatz
Die verletzte Person erhält 800 DM Schmerzensgeld für 2 Schläge auf den Körper, davon ein Faustschlag in das Gesicht. Es handelte sich um eine vorsätzliche Eifersuchtstat unter Alkoholeinfluß (1,09 Promille). Die Genugtuungsfunktion ist durch die strafrechtliche Verurteilung zu einem gewissen Teil abgegolten.