Zur Begründung wird auf die mit Beschluss des Senats vom 18.2.2008 erteilten Hinweise verwiesen, denen der …
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.12.2007 (7 O 57/06) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Gründe
1
Die zulässige Berufung des Klägers ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Begründung wird auf die mit Beschluss des Senats vom 18.2.2008 erteilten Hinweise verwiesen, denen der Kläger nicht entgegengetreten ist.
2
Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.
3
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 9.733,95 €.