OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 13. Zivilsenat Beschluss

Zur Begründung wird auf die mit Beschluss des Senats vom 18.2.2008 erteilten Hinweise verwiesen, denen der …

Zivilrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.12.2007 (7 O 57/06) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Gründe

1

Die zulässige Berufung des Klägers ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Begründung wird auf die mit Beschluss des Senats vom 18.2.2008 erteilten Hinweise verwiesen, denen der Kläger nicht entgegengetreten ist.

2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.

3

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 9.733,95 €.