Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren
Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren - Weiterbeschäftigung als unechter Hilfsantrag
Arbeitsrecht
Leitsatz
Wird der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch als unechter Hilfsantrag gestellt, ist dieser gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG nur dann streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn über ihn eine Entscheidung ergeht. Dies gilt auch im Falle eines Vergleichsabschlusses.