EuG Erste erweiterte Kammer Beschluss zitiert von 2

Staatliche Beihilfen – Beihilfe im Sektor der Stahlindustrie

Roberto D'Orazio und Pierre Hublau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Beihilfe im Sektor der Stahlindustrie – Nichtigkeitsklage – Artikel 33 EGKS-Vertrag – Unzulässigkeit

Europarecht

Verfahren

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61997B0004

Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Erste erweiterte Kammer) vom 29. September 1997. - Roberto D'Orazio und Pierre Hublau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche Beihilfen - Beihilfe im Sektor der Stahlindustrie - Nichtigkeitsklage - Artikel 33 EGKS-Vertrag - Unzulässigkeit. - Rechtssache T-4/97. Sammlung der Rechtsprechung 1997 Seite II-01505

Leitsätze Schlüsselwörter Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine im Rahmen des EGKS-Vertrags erlassene Entscheidung - Klageerhebung durch einen Vorsitzenden der Gewerkschaftsvertretung eines Unternehmens - Unzulässigkeit (EGKS-Vertrag, Artikel 33; EG-Vertrag, Artikel 173) Leitsätze Eine Nichtigkeitsklage gegen eine im Rahmen des EGKS-Vertrags erlassene Entscheidung kann nicht von einem Vorsitzenden der Gewerkschaftsvertretung eines Unternehmens, die durch diese Entscheidung beeinträchtigt wird, rechtmässig erhoben werden, da er in Artikel 33 EGKS-Vertrag, der die Rechtssubjekte, die zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage befugt sind, abschließend aufzählt, nicht erwähnt ist und Artikel 173 EG-Vertrag auf eine solche Klage nicht anwendbar ist.