LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Urteil

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.853,40 (i. W.: sechzehntausendachthundertdreiundfünfzig …

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.853,40 (i. W.: sechzehntausendachthundertdreiundfünfzig 40/100 Deutsche Mark) zuzüglich 5 % Zinsen ab 26.06.1992 zu zahlen.

Gründe

1

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.853,40 (i. W.: sechzehntausendachthundertdreiundfünfzig 40/100 Deutsche Mark) zuzüglich 5 % Zinsen ab 26.06.1992 zu zahlen.