LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Der Gegenstandswert in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf dem Gebiet des Kassenarztrechts beträgt …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Der Gegenstandswert in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf dem Gebiet des Kassenarztrechts beträgt grundsätzlich die Hälfte des Gegenstandswerts der Hauptsache.

2. Für das Beschwerdeverfahren gilt das Verbot der reformatio in peius.