Der Gegenstandswert in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf dem Gebiet des Kassenarztrechts beträgt …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Der Gegenstandswert in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf dem Gebiet des Kassenarztrechts beträgt grundsätzlich die Hälfte des Gegenstandswerts der Hauptsache.
2. Für das Beschwerdeverfahren gilt das Verbot der reformatio in peius.