Wer die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt an sich selbst und seine …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Wer die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt an sich selbst und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen dadurch herbeigeführt hat, daß er seinen Arbeitsplatz leichtfertig aufgegeben und die Verhängung einer Sperrzeit durch das Arbeitsamt veranlaßt hat, muß die Kosten der Sozialhilfe, die für die Dauer der Sperrzeit gewährt worden ist, ersetzen.