Ein ermächtigter Zahnarzt hat keinen Honoraranspruch für Leistungen, die nicht von seiner Ermächtigung …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Ein ermächtigter Zahnarzt hat keinen Honoraranspruch für Leistungen, die nicht von seiner Ermächtigung gedeckt sind.
2. Zur Frage der Verwirkung des Rechts zur Honorarverweigerung im Kassenzahnarztrecht.