VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Abweisung von Prozesskostenhilfe und vorläufigem Rechtsschutz KI-Titel

Prozesskostenhilfe · vorläufiger Rechtsschutz · Verwaltungsverfahren · Kostenverteilung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von S. I. aus F. wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der durch die Verweisung des Rechtsstreits entstandenen Kosten, die der Antragsgegnerin auferlegt werden. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Gründe

2

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von S. I. aus F. wird abgelehnt.