§ 13 Abs 1 S 1 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ist auf ausgebildete Krankenpfleger nicht entsprechend …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
§ 13 Abs 1 S 1 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ist auf ausgebildete Krankenpfleger nicht entsprechend anwendbar.