OVG Niedersachsen Urteil LS

§ 13 Abs 1 S 1 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ist auf ausgebildete Krankenpfleger nicht entsprechend …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

§ 13 Abs 1 S 1 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ist auf ausgebildete Krankenpfleger nicht entsprechend anwendbar.