Zur Frage, ob sich ein Soldat der Luftnachrichtentruppe, der sich bei seinem Diensteintritt im November 1936 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Frage, ob sich ein Soldat der Luftnachrichtentruppe, der sich bei seinem Diensteintritt im November 1936 auf viereinhalb Jahre verpflichtet hat, im Anschluß an diese Verpflichtungszeit auf insgesamt zwölf Jahre weiterverpflichtet hat, und somit Berufssoldat geworden ist (Abwägung von Urkundenbeweis, Zeugenbeweis und laufbahnmäßigen Gesichtspunkten).
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