Von der Fahruntauglichkeit des Kraftfahrzeugführers ist bei Vorliegen eines regelmäßigen Drogenkonsums …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Von der Fahruntauglichkeit des Kraftfahrzeugführers ist bei Vorliegen eines regelmäßigen Drogenkonsums auszugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Gutachten einer MPU Befunde den Schluß zuläßt, daß ernstliche Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen.